Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, die Webseite im Einklang mit § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 BFSG barrierefrei zugänglich zu machen, obwohl es sich bei unserer Webseite um eine B2B Anwendung handelt und das BFSG ab dem 28. Juni 2025 nur für B2C Webseiten in Kraft tritt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.s-businessbenefits.de und www.btacs.de im aktuellen Layout.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 3 BFSG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Nicht alle Inhalte und Funktionen sind uneingeschränkt mittels Tastaturnutzung ansteuer- beziehungsweise bedienbar.
- Informationen, Strukturen und Beziehungen können teilweise nicht programmatisch erfasst werden. Es liegen keine ARIA-Auszeichnungen vor.
- Textalternativen (alt): Aktuell haben noch nicht alle Nicht-Text-Inhalte eine Textalternative (name-Tag, alt-Tag oder ARIA-label).
- Kontrastverhältnisse: Einzelne Bereiche der Webseite weisen nicht ausreichende Kontraste auf (Copyrightangaben, Farbe von Funktionsbuttons).
- Fehlermeldungen in Formularen können noch nicht programmatisch erfasst werden. Hier fehlen Beschriftungen und Hinweise, die die notwendigen Eingaben der Nutzer beschreiben können.
- PDF-Dokumente: Magazine und Flyer, die zum Download angeboten werden, sind nicht barrierefrei.
Wir sind bemüht, diese Mängel schnellstmöglich zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.
Für eingebettete Inhalte aus Quellen wie externe Datenbanken sowie Verlinkungen zu externen Webseiten kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für ein Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktiere Sie uns gerne unter der E-Mail: info@btacs.de oder info@s-businessbenefits.de
Beschwerdeverfahren
Wenn in Zusammenarbeit mit dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Marktüberwachungsbehörde Nordrhein-Westfalen. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zu lösen. Es ist das Ziel mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle befinden sich alle Informationen für ein Beschwerdeverfahren.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de